AGB

I. Geltung

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nicht.

2. Soweit diese Bedingungen Regelungen für den kaufmännischen Verkehr enthalten, gelten diese nur gegenüber einer Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

3. Im kaufmännischen Verkehr gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.

 

II. Preise

1. Die für Kaufsachen vereinbarten Preise verstehen sich ab Audi Zentrum Oldenburg GmbH ohne Montage oder sonstige Nebenleistungen. Der Käufer trägt die Kosten für Verpackung, Transport und Nachnahme gemäß den Angaben in unserem jeweiligen Angebot. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers, sofern hierauf im Angebot hingewiesen wurde.

2. Im kaufmännischen Verkehr gilt der Preis am Tag der Lieferung

3. Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Es bleibt dem Käufer vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

4. Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.

5. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

6. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

III. Lieferung

1. In zumutbarem Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt.

2. Gerät der Käufer mit seiner Abnahmeverpflichtung in Verzug, so sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30%der Kaufsumme zu verlangen. Der Schadensersatzbetrag ist entsprechend höher oder niedriger, wenn von uns ein höherer oder vom Vertragspartner ein niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.

 

IV. Schadensersatz

1. Das Recht des Vertragspartners, im Falle eines von uns zu vertretenden Leistungsverzugs, einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung, einer von uns zu vertretenden positiven Vertragsverletzung sowie einer von uns zu vertretenden Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen Schadensersatz zu verlangen, ist ausgeschlossen, außer

(a.) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit

(b.) in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

(c.) in Fällen einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfenwegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn der Vertragszweck wird nach Art und Auswirkung der Verletzung nicht gefährdet. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

2. Darüber hinaus ist unsere Haftung im kaufmännischen Verkehr bei Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen (nicht gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte) generell auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

V. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

2. Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe ab.

3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können.

4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

VI. Gewährleistung, Umtausch

1. Bei Beanstandung von Mängeln kann der Käufer, der Verbraucher ist, Lieferung einer mangelfreien Sache oder Nachbesserung verlangen. Das Widerrufsrecht bleibt unberührt. Der Verkäufer kann dies verweigern, wenn die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

2. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde, der Verbraucher ist, wahlweise Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Frist beträgt mindestens zwei Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn zwei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. Bei dem Verbrauchsgüterkauf gelten vorrangig die §§ 474 ff. i.V. 437 BGB.

3. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft hat der Käufer die Waren unverzüglich nach Ablieferung auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen und dabei entdeckte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Käufer, die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Später entdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

4. Gewährleistungsansprüche gegen uns wegen Nichtgenehmigung von Änderungen oder Umrüstungen durch TÜV oder DEKRA sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtgenehmigung beruht auf Mängeln der verkauften Ware oder die Eintragung in der Fahrzeugbrief sollte ausdrücklich als Serviceleistung durch uns erfolgen.

5. Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind davon abhängig, dass offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Ablieferung oder Abnahme angezeigt werden.

6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

 

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung

1. Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung unser Geschäftssitz und als Gerichtsstand Oldenburg vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

2. Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung (ZPO), so ist ebenfalls Diez Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Vertragspartners im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. 

3. Sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierende Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtssprache ist Deutsch. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertragstext bei uns nicht gespeichert wird nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Sie können die Bestelldaten aber unmittelbar nach dem Abschicken ausdrucken.

 

Audi Zentrum Oldenburg GmbH
Geschäftsführer : Christine Niemann/Bernd Weber
Sitz der Gesellschaft: Oldenburg
HRB 44 66 Amtsgericht Oldenburg
UST ID NR: DE 211155831

 

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